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Anmeldung zum Umzug

  • Die Aufbauten der Festwagen sind so fest und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden können.

  • Die Ladefläche der Motivwagen muss eben, tritt- und rutschfest sein. Für jeden Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen das Herunterfallen von Personen vorhanden sein (z.B. eine Brüstung oder ein Geländer). Die Höhe der Brüstung oder des Geländers muss mindestens 1 Meter betragen. Sitzplätze auf der Ladefläche müssen verankert sein.

  • Es werden nur Züge mit einem Anhänger zugelassen.

  • Bei Verkleidung von Kraftfahrzeugen muss für den Fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein.

  • An den Außenseiten des Fahrzeuges dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug beförderten Personen.

  • Alle Zugmaschinen und Anhänger müssen einer TÜV-Abnahme unterzogen werden. Nach den neusten Auflagen der Behörden muss jedes Fahrzeug oder Anhänger ein aktuelles Verkehrssicherheits-Zertifikat, eine „positive“ oder „negative“ Betriebserlaubnis und ein Brauchtumsgutachten haben. Die Überprüfung und die Ausstellung des Zertifikates wird von jeder Prüfstelle ( TÜV oder DEKRA ) ausgeführt. Bei der Zugaufstellung wird von jedem Fahrzeugführer eine Kopie des aktuellen Prüfzertifikates von einem Ordner des jeweiligen Verein eingesammelt.

  • Fahrzeuge mit roten Kennzeichen dürfen nur unter der Voraussetzung am Fastnachtsumzug teilnehmen, dass in dem Nachweis nach 28 Abs.4 StVZO bescheinigt wird, dass sich der Versicherungsschutz auch auf die Teilnahme an diesem Umzug erstreckt oder das der Veranstalter im Rahmen dieser Erlaubnis eine entsprechende Versicherung für diese Fahrzeuge nachweist.

  • Der Versicherungsnachweis ist im Original oder, bei einer Sammelversicherung des Veranstalters, in Kopie mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

  • Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kennzeichen der teilnehmenden Fahrzeuge während des Umzuges sichtbar sind. Sie dürfen weder durch Aufbauten verdeckt, noch in sonstiger Weise kaschiert sein.

  • Bei Wagen, auf denen ein Notstromaggregat mitgeführt wird, ist ein Feuerlöscher (W 10 oder PG 12) bereitzuhalten.

  • Auf den Zugmaschinen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Personen dürfen nur auf den Sitzplätzen befördert werden.

  • Die am Festzug teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

  • An dem Umzug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, für die eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung besteht. Die Versicherungsunterlagen sind mitzuführen.

  • Der Veranstalter hat die eingesetzten Fahrzeuge, insbesondere deren Aufbauten, auf die Einhaltung der vorgenannten Vorschriften zu überprüfen.

  • Alle Motivwagen bzw. Zugfahrzeuge, sind generell von zwei Teilnehmern der jeweiligen Gruppe beidseitig zu Fuß zu begleiten. Soweit die begründete Gefahr besteht, dass sich Zuschauer dem Wagen nähern, ist das Fahrzeug sofort anzuhalten.

  • Bei größeren Motivwagen oder Zugfahrzeugen sind die Räder erforderlichenfalls zum Schutz der Zuschauer zu verkleiden (Abweiser). Größere Motivwagen sind zum Schutze der Zuschauer seitlich ausreichend zu verkleiden. Ebenso muss an der Frontseite der Motivwagen eine Vorrichtung vorhanden sein, die verhindert dass Personen unter den Wagen gelangen können.

  • Während des Umzuges darf von Kraftfahrzeugen eine Geschwindigkeit von 6 Km/h nicht überschritten werden.

  • Die Fahrzeugführer müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein und während der Veranstaltung alkoholfrei bleiben.

  • Es ist strengstens verboten mit Konfettikanonen zu schießen oder Konfettikanonen für andere Zwecke mitzuführen.

  • Das Urinieren an Mauern und Fassaden ist verboten. Zuwiderhandlungen führen zum Teilnahmeausschluss!

  • Um eine übermäßige Verschmutzung der Straße zu verhindern, dürfen während des Umzuges neben üblichen Süßigkeiten etc. nur Konfetti und Luftschlangen ausgeworfen werden. Das Verteilen von Altpapier (Reißwolfpapier), Computerschnipseln oder ähnlichem ist nicht gestattet. Das auswerfen von Glas, spitzen und scharfkantigen Gegenstände ist verboten.

    Ebenso ist das Abladen jeglichen Mülls (leere Kartons, leere Flaschen etc.) entlang der gesamten Wegstrecke strengstens untersagt!

  • Die am Umzugstag genannte Verantwortliche Person und der Fahrer sind für das Verhalten der Gruppe, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, des Anhängers und aller An- und Aufbauten verantwortlich.

  • Während des gesamten Umzuges ist das aus- und einsteigen in Zugmaschinen, insbesondere aber auf die Wagen bzw. Anhänger, auch bei kurzen Standpausen, strengstens untersagt!!

  • Die Lautstärke der Fahrzeuge sollte nicht lauter als die der Musikkapellen sein.

  • Bei der Zugaufstellung haben sich die Fahrer in der Nähe der Zugmaschine aufzuhalten.

    5 Minuten vor dem Start des Umzuges haben sich bis auf die Wagenbegleiter alle Teilnehmer unaufgefordert auf die Wagen zu begeben, damit der Umzug pünktlich und reibungslos starten und ablaufen kann!

  • Des Weiteren gelten die Bestimmungen aus dem „Merkblatt Begutachtung„.

  • Bei der An- und Abfahrt zum und vom Umzug ist ein Personentransport auf den Anhängern strengstens untersagt.

  • Den Anweisungen des Veranstalters (Ordner) sowie der Polizei, des Ordnungsamtes, der Feuerwehr und des DRKs ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Appell an alle Zugteilnehmer zur Wahrung der Teilnahmebedingungen, insbesondere des technischen Zustands/TÜV der Wagen, der Alkoholisierung der Personen und vor allen Dingen der Lautstärke der Musik auf den Wagen. Aufgrund bestimmter Gegebenheiten in den letzten Jahren werden die 4 Zugorganisatoren von Frei-Weinheim, Ober-Ingelheim, Groß-Winternheim und Gau-Algesheim wie folgt verfahren: Nach einer 2. Ermahnung (z.B. wegen der Lautstärke) und nach Ignorierung dieser Ermahnung erfolgt der umgehende Ausschluss aus dem laufenden Umzug. Gleichzeitig wird ein Teilnahmeverbot für die noch folgenden Umzüge in Ober-Ingelheim, Groß-Winternheim und Gau-Algesheim sowie für das gesamte Folgejahr ausgesprochen. Wir wollen wieder zu den ursprünglichen Traditionen eines Fastnachtsumzuges zurückkehren und hoffen daher auf Verständnis, dass Technowagen unerwünscht sind.

Dies ist zum Teil auch ein Auszug aus der Erlaubnis nach 29 Abs. 2 StVO zur Durchführung
eines Fastnachtsumzuges des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Ingelheim/ Rhein.

Das Auswerfen von geschnittenem Papier etc. ist zu unterlassen.

Im Falle einer Mißachtung werden von Seiten der Stadtverwaltung Ingelheim hohe Reinigungskosten in Aussicht gestellt, die dem Verursacher in Rechnung gestellt werden!.

Verteilen Sie außerdem Ihr Wurfmaterial (Süßigkeiten etc.) möglichst weit vom Wagen oder
der Zugmaschine, damit die Kinder nicht gefährdet werden.

Wenn Sie mit den Bedingungen und Auflagen einverstanden sind, klicken Sie bitte auf den „Einverstanden“ Button.